Das Landgericht Mannheim hat am heutigen Mittwoch den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch sechs Vereine – darunter dem Bahlinger SC – gegen die sofortige Fortsetzung der Spiele in der Regionalliga Südwest abgelehnt.
Dazu erklärt der Vorsitzende des Bahlinger SC, Dieter Bühler: „Wir akzeptieren natürlich das Urteil des Gerichtes, das Verständnis für die Sorge der sechs Vereine gezeigt hat.“ Letztlich habe das Gericht von einem „Unentschieden“ gesprochen, das aber nicht ausreiche, um dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung stattzugeben.
Bühler weiter: „Wir haben den Rechtsweg beschritten, weil wir es angesichts der derzeitigen Corona-Situation nicht mit unserem Gewissen vereinbaren konnten, dass unsere berufstätigen Spieler einer zusätzlichen Gefahr ausgesetzt sind. Diese Klage richtete sich keineswegs gegen andere Vereine, sondern es ging vor allem darum, Rechtssicherheit zu bekommen. Wir haben unsere Situation aufgezeigt und wollten verhindern, dass wir uns hinterher Vorwürfe machen müssen.“
Nun konzentriere sich der Verein auf die anstehenden Partien am Samstag beim FSV Mainz II, am kommenden Mittwoch gegen die SV Elversberg sowie am Samstag, 19. Dezember, beim FK Pirmasens (Anpfiff jeweils um 14 Uhr).
Bühler abschließend: „Wir hoffen, dass unsere Akteure sowie die aller anderen Mannschaften gesund bleiben.“