Der Bahlinger SC hat bei der Regionalliga Südwest GbR Einspruch gegen die Wertung des Regionalliga-Spiels vom vergangenen Samstag eingelegt. Die Partie hatte der FSV mit 2:0 gewonnen.
Nach Ansicht des BSC hat der FSV Frankfurt dabei gegen den § 12a) Nr 4.1 der Spielordnung der Regionalliga Südwest verstoßen. Dahinter verbirgt sich, dass sich bei jedem Punktspiel eines Teams in der Regionalliga Südwest vier deutsche U23-Akteure im Kader befinden müssen. Einer der vier im Spielberichtsbogen aufgeführten Akteure des FSV war nach Ansicht des Bahlinger SC am Samstag aber gar nicht vor Ort.