Die 2G+ Regel und die Ausnahmen bei den Testnachweisen
Bitte beachtet beim Stadionbesuch die Hygiene- und Verhaltensregeln. Bis auf Weiteres haben ausschließlich Menschen Zutritt zu den Spielen im Kaiserstuhlstadion, die entweder gegen das Corona-Virus geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind (Positiver Test innerhalb der vergangenen sechs Monate, das Testergebnis muss mindestens 28 Tage zurückliegen). Zusätzlich muss ein negatives Schnelltest- (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden. Besucherinnen und Besucher müssen somit
- entweder vollständig gegen das Corona-Virus geimpft oder
- von einer Covid-19-Erkrankung genesen sein (positiver Test innerhalb der vergangenen sechs Monate, das Testergebnis muss mindestens 28 Tage zurückliegen)
PLUS
zusätzlich einen negativen Schnelltest- (nicht älter als 24 Stunden, gerechnet vom Veranstaltungsende) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden, gerechnet vom Veranstaltungsende) vorlegen.
Bitte beachten Sie, dass Impfnachweise nur noch in digitaler Form gültig sind und
führen zudem einen Personalausweis, Reisepass, Kinder- bzw. Schüler-/innenausweis oder Führerschein mit, den Sie bei Aufforderung durch das Sicherheits- und/oder Ordnungspersonal vorzeigen können.
Ausnahmen gelten in Baden-Württemberg bei Anwendung der 2G+-Regelung für folgende Personengruppen:
Kein Antigen-Test erforderlich bei:
- Personen, die eine Boosterimpfung erhalten haben
- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen
- Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind.
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion erforderlich).
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
- Schülerinnen und Schülern (unabhängig vom Alter) gegen Vorlage eines Kinder- oder Schüler-/innenausweises
Antigen-Test erforderlich bei:
- Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
– zusätzlich ärztlicher Nachweis erforderlich - Personen, für die es keine Impfempfehlung der STIKO gibt
– zusätzlich ärztlicher Nachweis erforderlich