Wir freuen uns über Ihren Besuch und heißen Sie schon jetzt im Kaiserstuhlstadion herzlich Willkommen. Nachfolgend finden Sie Informationen, welche Sie bei Ihrem Stadionbesuch beachten sollten. Dies betrifft beispielsweise erlaubte Fanutensilien oder den Anfahrtsweg für Gästefans.
Für Gästefans steht bei uns im Stadion der Stehplatz-Block C zur Verfügung. Dieser ist nicht überdacht und besitzt eine Kapazität von 450 Zuschauern. Die Tageskassen öffnen in der Regel etwa eine Stunde vor Spielbeginn.
Bei Rückfragen steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gerne zur Verfügung. Wir würden Sie bitten, aufkommende Fragen im Vorfeld Ihres Besuches zu klären, damit es am Spieltag zu einem reibungslosen Ablauf kommt.
Bitte beachten Sie, dass es bei Risikospielen zu Änderungen und Ergänzungen der Stadionordnung kommen kann. Sollte dies der Fall sein, werden Ihr Verein bzw. ihr Fanbeauftragter durch den Bahlinger SC oder die Ordnungsbehörden im Vorfeld der Partie in Kenntnis gesetzt. Den Anweisungen des Ordnerpersonals ist zwingend Folge zu leisten!
Erlaubte Fanutensilien im Kaiserstuhlstadion
• Große Schwenkfahnen
• Maximal drei Trommeln (auf einer Seite einsehbar)
• Zaunfahnen (nicht diskriminierend, nicht gegen die guten Sitten verstoßend, kein Aufruf zur Gewalt)
• Doppelhalter/Fahnenstangen (innen hohl, Länge max. 1 m, Durchmesser max. 3 cm)
• Ein Megafon
Banner, Hinweisschilder, Werbebanden und die Fluchtweg-Beschilderung dürfen nicht verdeckt werden. Spruchbänder und Choreographien nach Absprache mit der BSC-Geschäftsstelle
Nicht erlaubte Gegenstände
• Rassistisches, fremdenfeindliches und diskriminierendes Material
• Waffen jeder Art, sowie alle Gegenstände, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen geeignet sind
• Sachen, die als Wurfgeschosse Verwendung finden können
• Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen oder sonstige Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen
• Flaschen, Becher, oder sonstige Gegenstände, die aus zerbrechlichem oder besonders hartem Material hergestellt sind
• Sperrige Gegenstände
• Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver und andere pyrotechnische Gegenstände und Abschussvorrichtungen
• Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1 Meter sind oder deren Durchmesser größer als 3 Zentimeter ist
• Mechanisch betriebene Lärminstrumente
• Alkoholische Getränke aller Art
• Tiere (außer angeleinte Hunde)
• Laser-Pointer
• Reisekoffer, große Taschen und Rucksäcke
• Fotokameras/-apperate, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zwecke der kommerziellen Nutzung, sofern keine Presseakkreditierung vorliegt